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   BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75   

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BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75 (https://dejure.org/1975,8927)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1975 - 1 WB 121.75 (https://dejure.org/1975,8927)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1975 - 1 WB 121.75 (https://dejure.org/1975,8927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DVBl 1976, 339
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
    Das scheitert zunächst nicht daran, daß die Verwirklichung der Zusage rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - BVerwG VI C 72/63]).
  • BVerwG, 01.10.1975 - 1 WB 116.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
    Die im Eilverfahren gebotene summarische Überprüfung der derzeitigen Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1975 - I WB 116/75) ergibt, daß der Antragsteller mit seinem Begehren in der Hauptsache voraussichtlich durchdringen wird.
  • BVerwG, 04.07.1974 - I WB 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
    Eine bindende Zusage eines militärischen Vorgesetzten ist dann gegeben, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1974 - I WB 37/72).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Durch Beschluß vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75 (DVBl 1976, 339 [BVerwG 13.11.1975 - I WB 121/75]) - hat der Senat dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben und den BMVg verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache zum Studium an einer Hochschule der Bundeswehr zu kommandieren.

    Wenn der Senat auch diese Beurteilung nicht zum Anlaß genommen hat, dem Antragsteller die zugesagte Zulassung zum Studium überhaupt zu versagen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75 - Beschlußausfertigung S. 11), so kann sie sehr wohl bei der Entscheidung darüber berücksichtigt werden, ob dem Antragsteller ein Wechsel des Studiengangs zu gestatten ist, der das Studium um ein volles Jahr verlängert und ihn für diese Zeit vom Truppendienst fernhält.

  • BVerwG, 08.12.1976 - 1 WB 124.75

    Zulassung zum Studium an der Bundeswehrhochschule - Zusicherung eines Studiums an

    Das Verfahren hinsichtlich der einstweiligen Anordnung wurde unter dem Aktenzeichen I WB 121/75 geführt.

    Durch Beschluß vom 13. November 1975 - I WB 121/75 - (veröffentlicht in DVBl 1976, 339) hat der Senat dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben und den BMVg verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache zum Studium an einer Hochschule der Bundeswehr zu kommandieren.

    Wegen des Sachverhalts im übrigen wird auf die Akten I WB 121/75, die Stammakten des Antragstellers, die Akten P II 5 - 98/73 des BMVg sowie die im vorliegenden Verfahren gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93

    Einstellung in den Richterdienst: keine Verwaltungsaktqualität der Entscheidung

    Ausnahmsweise kann ein Recht des Bewerbers auf Einstellung aus einer Zusicherung entstehen, durch die der Ermessensspielraum des Dienstherrn auf Null reduziert wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 13.11.1975, DVBl. 1976, 339; Günther, ZBR 1982, 193 und ZBR 1988, 181, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 107.77

    Soldat - Kommandierung - Versetzung - Hochschule der Bundeswehr -

    Durch Beschluß vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75 - (DVBl 1976, 339 [BVerwG 13.11.1975 - I WB 121/75]) hat der Senat den BMVg verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache zum Studium an einer Hochschule der Bundeswehr zu kommandieren.
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 56/70 - und vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 1 WB 109.77

    Rechtsmittel

    Aus dem zwischen den Beteiligten ergangenen und in dem oben angesprochenen Satz zitierten Beschluß des Senats vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75 - ergibt sich zweifelsfrei, daß der Senat die Beurteilung des Antragstellers mit 7 E nicht zum Anlaß genommen hat, die zugesagte Zulassung zum Studium überhaupt zu versagen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - 25 B 741/97
    BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1954 - I C 75.53 -, NJW 1955, 805 (806); Urteil vom 8. März 1956 - I A 3.54 - BVerwGE 3, 199 (203) unter Berufung auf die Rechtsprechung des PrOVG; ferner Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 -, BVerwGE 26, 31 (36); Urteil vom 17. Oktober 1975 - IV C 66.72 -, BVerwGE 49, 244 (246 ff.); Beschluß vom 13. November 1975 - I WB 121.75 -, DVBl. 1976, 339; Haueisen, NJW 1961, 1901 (1904).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 104.77

    Rechtsmittel

    Hingegen wäre der Referent BMVg - P IV 3 -, auf dessen Schreiben vom 5. April 1976 sich der Antragsteller insoweit beruft, für die Erteilung einer verbindlichen Zusage zuständig gewesen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75).
  • BVerwG, 07.12.1977 - 1 WB 112.76

    Anspruch eines auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Wehrdienst entlassenen

    Eine bindende Zusage eines militärischen Vorgesetzten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (BVerwG DVBl 1976, 339 [BVerwG 13.11.1975 - I WB 121/75]).
  • BVerwG, 16.11.1976 - 1 WB 17.76

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß eine bindende Zusage nur dann vorliegt, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem militärischen Vorgesetzten abgegeben worden ist, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (BVerwG DVBl 1976, 339 [BVerwG 13.11.1975 - I WB 121/75]).
  • VG Berlin, 28.05.1980 - 1 A 452.78

    Streit über die von der Wasserbehörde angeordnete Beseitigung einer Steg- und

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